Neben der Installation von Rauchmeldern, die in Hessen seit dem 01.01.2015 in allen Wohngebäuden verpflichtend ist, ist auch eine regelmäßige Wartung der Rauchmelder ausschlaggebend für deren sachgemäße Funktion. Der beste Rauchmelder im Haus oder der Wohnung nützt nichts, wenn dessen Batterie leer, oder der Rauchmelder selbst stark verdreckt ist.